16.05.2012

Seit Oktober 2011 müssen für alle Lager und/oder Verkaufsstätten von entflammbaren und/oder brennbaren Flüssigkeiten und/oder Schmieröl, diathermisches Öl jeglicher Herkunft, mit einem Gesamtfassungsvermögen von mehr als ein Kubik (1 m³) ein Brandschutzprojekt erstellt und die Brandschutzabnahme durchgeführt werden. Dies gilt auch für bereits bestehende Lager, beispielsweise die Heizöltanks oder Tankstellen an der Hofstelle.
Wenn diese Lager noch nicht brandschutztechnisch abgenommen sind, muss dies sofort erledigt werden. Andernfalls kann es sein, dass die Lager von der Versicherung nicht gedeckt sind.