Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe)

Mit Landesgesetz vom 16.Mai 2012, Nr.9 wurde die Gemeindeaufenthaltsabgabe mit Wirkung 01.01.2014 eingeführt.

Zur Zahlung der Abgabe sind alle Personen verpflichtet, die in folgenden im Gebiet der Gemeinde Lüsen gelegenen Beherbergungsbetrieben übernachten.

Die Abgabe ist pro Person und Übernachtung geschuldet und ist am letzten Aufenthaltstag im Beherbergungsbetrieb vom Abgabeschuldner dem Steuersubstitut zu zahlen. Auf der Rechnung/Steuerquittung, welche vom Steuersubstitut ausgestellt wird, kann die Abgabe auch als „Ortstaxe“, „imposta di soggiorno“ oder „Local Tax“ bezeichnet werden und es muss angegeben werden, ob der Abgabeschuldner der Verpflichtung zur Zahlung der Abgabe nachgekommen ist oder nicht. Es muss zudem auch angegeben werden, dass der Abgabenbetrag nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.

Tarife:

Es wurde innerhalb 2013 keine Erhöhung beschlossen, daher gelten für die Jahre 2014 und 2015 die folgenden Tarife:

a) Euro 1,30 für die Beherbergungsbetriebe laut Artikel 5 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58 mit einer Einstufung von vier Sternen, vier Sternen „superior“ und fünf Sternen;

b) Euro 1,00 für die Beherbergungsbetriebe laut Artikel 5 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58 mit einer Einstufung von drei Sternen und drei Sternen „superior“;

c) Euro 0,70 für alle anderen Beherbergungsbetriebe laut Artikel 1, Absatz 2 des Landesgesetzes vom 16. Mai 2012, Nr. 9.

Befreiungen:

Von der Zahlung der Abgabe befreit sind:

a) Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres;

b) das Personal der Beherbergungsbetriebe und Personen, für deren Übernachtung keine Meldepflicht besteht;

c) nur bis zum 31. Dezember 2014 Personen, die übernachten, um lehrplanmäßige Veranstaltungen von öffentlichen Schulen und diesen gleichgestellten Schulen zu besuchen. Diese Befreiung gilt auf alle Fälle nicht für die Dozenten der obgenannten Veranstaltungen, noch für Studierende, welche in universitäre oder post-schulische Kurse eingeschrieben sind.

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Zuständig

DEU